Die Entrümpelung von Wohnräumen mithilfe von beispielsweise der Nuppenau & Doose GmbH & Co. KG ist vor allem in den großen Städten ein häufig notwendiger Akt. Die jeweiligen Gründe dafür können durchaus unterschiedlich sein. Jedoch entstehen hier nicht selten auch ganz erhebliche Kosten. Eine gute Planung eines solchen Vorgangs ist daher in jedem Fall sehr sinnvoll.
Was wird hier genau gemacht?
Werden Wohnräume entrümpelt sind diese oft verwahrlost. Ist dies der Fall müssen sämtliche Einrichtungsgegenstände entfernt werden. Genau dieses Vorgehen kann mitunter, und zwar gerade dann, wenn es sich um größere Wohnungen mit einer sehr umfangreichen Ausstattung handelt, recht schwierig werden. Es braucht in diesem Fall ein kompetentes Unternehmen, das alle wichtigen Aufgaben übernehmen kann.
Neben der Abholung und Entsorgung wird in nicht seltenen Fällen zusätzlich eine umfangreiche Reinigung der hinterlassenen Wohnräume nötig. Hier ist dann zu prüfen, ob beide Aufgaben vom selben Unternehmen übernommen werden können, oder ob man doch eine weitere Firma beauftragen muss. Die Reinigung der Wohnräume sollte nicht unterschätzt werden, denn ist die Wohnung stark verdreckt ist diese bis zur Beseitigung aller Probleme nicht mehr zu verwenden und auch dementsprechend auch nicht für einen neuen Mieter interessant.
Übernahme der Kosten
Eine Entrümpelung ist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Die Ergebnisse können sich allerdings durchaus sehen lassen. Zunächst müssen alle Möbel und weiteren Einrichtungsgegenstände verpackt oder einfach aus der Wohnung getragen werden, damit diese dann problemlos für einen Abtransport geeignet sind. Anschließend erfolgt die Entsorgung auf einem dafür geeigneten Schrottplatz. Nicht immer müssen jedoch alle Einrichtungsgegenstände nach einer solchen Haushaltsauflösung einfach entsorgt werden. Mitunter sind einige Möbel sogar besonders wertvoll. Auch technische Geräte, wie ein Fernseher, ein Ofen oder ein Radio können noch einen hohen Restwert haben. In diesem Fall sollte man die Gegenstände selbstverständlich nicht entsorgen, sondern diese entweder verkaufen oder versteigern. Die rechtlichen Gegebenheiten müssen dabei jedoch in jedem Fall bedacht werden. Gibt es unter Umständen noch Angehörige? Diese müssten, falls vorhanden informiert und in den Prozess entsprechend einbezogen werden.
Doch wer übernimmt nun letztlich die Kosten der Entrümpelung? Oft müssen die Hausverwaltungen und Vermieter selbst für die Kosten aufkommen. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn ein alter Mensch verstirbt und keine Rücklagen oder Angehörigen zur Verfügung stehen, die hier für Abhilfe sorgen können.
Schnelles Handeln ist gefragt
Wohnräume sollten nach Möglichkeit schnell entrümpelt werden, da es sonst vor allem auch zu Mietausfällen kommt. Dreckige und nicht beräumte Wohnungen werden ganz sicher keinen Abnehmer finden.
Insbesondere die nötige Reinigung ist hier nicht zu unterschätzen. Oft müssen die Zimmer auch noch über längere Zeit gelüftet werden, damit ein neutraler Geruch entsteht. Alle Maßnahmen sollten dabei gut aufeinander abgestimmt und sehr gezielt erfolgen.